Elke Wülfing MdB: Bankkontenabfrage gesetzlich begrenzen
„Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hat die Bundesregierung mit einem Antrag im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages aufgefordert, die ab 1. April 2005 vorgesehene Bankkontenabfrage gesetzlich zu begrenzen“, erklärte die Borkener CDU- Bundestagsabgeordnete Elke Wülfing.
In der Öffentlichkeit werde die ohne Anfangsverdacht mögliche Kontenabfrage sehr sorgenvoll diskutiert. Nach der jetzigen Rechtslage müssen weder die Bank noch die betroffenen Kunden über die Abfrage informiert werden. Die Volksbank Raesfeld hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen diese gesetzlichen Vorschriften eingereicht und rechnet noch vor dem Inkrafttreten am 1. April mit einem aufschiebenden Urteil.
„Mit ihrem Antrag will die CDU/CSU- Bundestagsfraktion erreichen, dass sowohl dem Interesse des Staates auf Steuerehrlichkeit als auch dem Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung besser Rechnung getragen wird“, betonte Elke Wülfing MdB.
Leider hat sich die rot-grüne Mehrheit im Finanzausschuss geweigert, den Antrag zu beraten, da ihrer Meinung nach zurzeit kein Diskussionsbedarf bestehe. Damit werden die vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung Schaar in der Anhörung des Finanzausschusses am 23. Februar 2005 geäußerten erheblichen Bedenken von den rot-grünen Koalitionsfraktionen völlig ignoriert. Er hatte die Meinung der Union bestätigt, dass die Bankkontenabfrage gesetzlich begrenzt werden müsse.
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