Elke Wülfing MdB: Hochwasserschutz gesetzlich geregelt
Nach dem Bundestag hat am vergangenen Freitag, dem 18. März 2005, der Bundesrat dem Kompromiss über das Hochwasserschutzgesetz zugestimmt. Das Hochwasser an der Elbe im August 2002 hatte die Defizite und die Grenzen des Hochwasserschutzes in Deutschland deutlich werden lassen und gezeigt, dass eine Verstärkung des bisher gegebenen Hochwasserschutzes dringend geboten sei.
Doch der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes hätte einen Großteil der Agrarproduktion im Münsterland lahm gelegt. Er wurde folglich von der Union im Bundestag und Bundesrat abgelehnt. Nach mehrwöchigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. Dabei wurden die wesentlichen Forderungen der Union aufgegriffen:
Demnach wird es kein Ackerbauverbot in erosionsgefährdeten Abflussbereichen geben. Ursprünglich sah der Gesetzentwurf vor, den Ackerbau auch in vom Wasser weit entfernt liegenden Gebieten zu untersagen. Auch außerhalb der Abflussbereiche waren erhebliche Auflagen für die Landwirtschaft geplant. Die Behörden dürfen nun in Ausnahmefällen auch weiterhin in flutgefährdeten Gebieten neue Baugebiete ausweisen - etwa wenn Gemeinden keine anderen Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung haben und wenn Gefahren für Leib und Leben oder erhebliche Sachschäden nicht zu erwarten sind. Auch Ölheizungsanlagen dürfen in Überschwemmungsgebieten, unter der Auflage, dass sie hochwassersicher sind, errichtet werden.
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