Das Münsterland profitiert vom politischen Neuanfang in Nordrhein-Wesfalen.
Eine positive 100-Tage-Bilanz der Arbeit der neuen Landesregierung haben die münsterländischen CDU-Landtagsabgeordneten bei einem Pressegespräch in Münster am Montag (17.10.) gezogen.
"Die Politik der neuen Landesregierung eröffnet der Region Münsterland gute Perspektiven. Im Gegensatz zu Rot-Grün hat die CDU/FDP-Koalition den ländlichen Raum im Blick", so die beiden Landtagsabgeordneten Bernhard Schemmer und dem Kreis Borken, die an dem Pressegespräch teilnahmen.
Schulpolitik: Mehr Lehrer, mehr Mittel für Privatschulen, Qualitätsoffensive Hauptschule
Schule und Bildung haben für die neue Landesregierung Priorität. 1.000 zusätzliche Lehrer zum Schuljahresanfang und weitere 1.000 Stellen im "Geld-statt-Stellen"-Pool zeigen das. Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem die von Rot-Grün beschlossenen Kürzungen bei der Finanzierung von Ersatzschulen wieder rückgängig gemacht: Insgesamt 45 Privatschulen im Münsterland erhalten rückwirkend Landesmittel für das Jahr 2005.
Die neue Landesregierung kümmert sich um die Hauptschulen. Mit der "Qualitätsoffensive Hauptschule" werden dort bis 2012 50.000 neue Ganztagsplätze entstehen. Die Stärkung dieser Schulform ist für das Münsterland von großer Bedeutung.
Landwirtschaftspolitik: Vertrauensvoller Dialog zwischen Minister und Landwirten
Die neue Landesregierung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft. Ein Schritt dazu war die Aufhebung des Schweinehaltungserlasses. Auch ist endlich der politische Wille da, die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen am Standort Münster zu erhalten. Am wichtigsten aber ist: Zwischen Landwirtschaftsminister Uhlenberg und den heimischen Landwirten gibt es einen vertrauensvollen Dialog.
Bauen und Wohnen: Windenergieerlass wird Verspargelung des Münsterlandes stoppen
Zu Nach der Aufhebung der 400-Quadratmeter-Grundstücksregelung bei der Förderung von Wohneigentum können in den münsterländischen Kommunen familiengerechte Baugrundstücke ausgewiesen werden. Die geplante Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist bei der Umnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden im Außenbereich
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